Wer bei Tempo 50 drei Sekunden aufs Handy schaut, fährt etwa 42 Meter blind. In dieser Zeit können wichtige Verkehrssituationen unbemerkt bleiben.
Viele Autofahrer unterschätzen die Folgen von Handy am Steuer. Ein Verstoß kann 100 bis 200 Euro Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot bedeuten. Nicht nur Telefonate sind problematisch. Auch Nachrichten, Navigation oder andere Bedienvorgänge können Folgen haben.
Dieser Ratgeber zeigt, was beim Handy am Steuer erlaubt ist. Sie erfahren, welche Strafen drohen, wie Verstöße nachgewiesen werden und wann ein Einspruch sinnvoll sein kann.
Rechtsgrundlage – Was sagt § 23 Abs. 1a StVO?
§ 23 Abs. 1a StVO regelt die Nutzung elektronischer Geräte durch Fahrzeugführende während der Fahrt. Die Vorschrift legt fest, wann solche Geräte aufgenommen, gehalten oder bedient werden dürfen.
Ein Verstoß liegt vor, wenn ein elektronisches Gerät während der Fahrt aufgenommen oder gehalten und dabei bedient wird. Dazu gehören beispielsweise Telefonieren, Tippen auf dem Display oder das Ablesen von Informationen. Die Regelung wurde 2017 erweitert. Sie erfasst damit mehr als das klassische Telefonieren mit einem Handy am Ohr.
Handynutzung am Steuer stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Verstoß können Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister hinzukommen. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall gelten höhere Sanktionen.
§ 23 Abs. 1a StVO gilt nicht nur für Smartphones. Erfasst werden auch Tablets, E-Book-Reader und Navigationsgeräte, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch andere elektronische Geräte mit vergleichbarer Funktion können darunterfallen.
Telefonieren am Steuer – Was ist erlaubt, was nicht?
Telefonieren am Steuer ist zulässig, wenn das Handy nicht aufgenommen oder gehalten wird. Auch die Bedienung des Geräts darf während der Fahrt nicht manuell erfolgen.
Was ist erlaubt?
- Freisprechanlage: Telefonate über eine fest eingebaute Freisprechanlage oder ein Bluetooth-Headset sind erlaubt. Das Handy darf dabei nicht in der Hand gehalten werden.
- Sprachsteuerung: Anrufe dürfen per Sprachbefehl angenommen oder getätigt werden. Eine manuelle Bedienung des Geräts darf dafür nicht erforderlich sein.
- Lautsprecherfunktion: Telefonieren über den Lautsprecher ist erlaubt, wenn das Handy beispielsweise in einer Halterung liegt. Während des Gesprächs darf es nicht in der Hand gehalten werden.
Was bleibt verboten?
Während der Fahrt ist die Bedienung oder Nutzung eines Handys in der Hand verboten. Dazu gehören:
- Das Handy am Ohr halten und damit telefonieren.
- Einen Anruf mit der Hand annehmen oder ablehnen.
- Das Handy zwischen Schulter und Ohr einklemmen.
- Das Handy während des Telefonats in der Hand behalten, auch bei aktivierter Freisprechfunktion.
Das Verbot gilt auch an einer roten Ampel. Voraussetzung ist, dass der Motor läuft und nicht vollständig abgeschaltet wurde. Eine automatische Start-Stopp-Funktion ändert daran nichts.
Entscheidend ist also nicht allein das Telefonieren. Maßgeblich bleibt, ob das Gerät aufgenommen, gehalten oder verbotswidrig bedient wird.
Handy als Navigationsgerät nutzen
Ein Smartphone darf während der Fahrt als Navigationsgerät verwendet werden, wenn es sicher befestigt ist und nicht verbotswidrig bedient wird.
Für die Routenführung muss das Handy fest in einer geeigneten Halterung sitzen. Ein loses Ablegen auf dem Beifahrersitz oder Armaturenbrett reicht nicht aus. Wird das Gerät zur Bedienung aufgenommen, kann dies einen Verstoß darstellen.
Für die Navigation gelten folgende Regeln:
- Zieladresse vor Fahrtantritt eingeben: Die manuelle Eingabe einer Adresse während der Fahrt ist nicht zulässig.
- Routenänderungen per Sprachsteuerung: Änderungen der Route können per Sprachsteuerung vorgenommen werden. Dafür ist keine manuelle Bedienung des Geräts erforderlich.
- Display zur Orientierung nutzen: Ein kurzer Blick auf das Navigationsdisplay kann zulässig sein. Eine feste zeitliche Grenze für einen „kurzen“ Blick ergibt sich aus dem Ausgangstext nicht. Die konkrete Beurteilung kann vom Einzelfall abhängen.
Handyhalterung im Auto
Eine geeignete Handyhalterung fixiert das Gerät sicher. Gleichzeitig ermöglicht sie eine ausreichende Sicht auf das Display, ohne das Smartphone aufnehmen zu müssen.
- Stabiler Sitz: Die Halterung fixiert das Smartphone sicher. Dadurch wird starkes Verrutschen während der Fahrt verhindert.
- Geeigneter Sichtwinkel: Das Display bleibt gut sichtbar. Das Sichtfeld auf die Straße darf dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.
- Freihändige Nutzung: Das Smartphone bleibt während der Fahrt in der Halterung. Für die Bedienung muss es nicht aufgenommen werden.
- Integrierte Ladefunktion: Eine kabellose Ladefunktion kann das Anschließen eines Ladekabels während der Fahrt vermeiden.
Eine feste Handyhalterung erleichtert die Nutzung des Smartphones. Das Gerät muss dafür während der Fahrt nicht aufgenommen werden.
Bußgelder, Punkte & Fahrverbot – Die Übersicht
Ein Handyverstoß am Steuer kann 100 bis 200 Euro, 1 bis 2 Punkte oder einen Monat Fahrverbot kosten. Die genaue Sanktion hängt vom konkreten Verstoß ab.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handynutzung am Steuer (Pkw) | 100 € | 1 | – |
| Handynutzung mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Handynutzung mit Sachbeschädigung oder Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handynutzung am Fahrrad | 55 € | – | – |
Was kostet Handy am Steuer wirklich?
Zum Bußgeld können Verwaltungsgebühren, Versicherungsfolgen und Anwaltskosten hinzukommen. Das betrifft besonders Fälle nach einem Unfall oder bei einem Einspruch.
- Verwaltungsgebühren: Für die Bearbeitung des Bußgeldbescheids können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Versicherungsbeiträge: Nach einem Unfall können sich die finanziellen Folgen je nach Versicherungsverhältnis und Schadenfall erhöhen.
- Anwaltskosten: Bei einem Einspruch können Kosten für anwaltliche Prüfung und Vertretung entstehen.
Punkte in Flensburg
Ein Handyverstoß am Steuer wird mit 1 oder 2 Punkten im Fahreignungsregister bewertet. Bei einem einfachen Verstoß gibt es 1 Punkt. Gefährdung oder Sachbeschädigung beziehungsweise Unfall führen zu 2 Punkten.
Die Löschfrist von 2,5 Jahren sollte vor Veröffentlichung anhand einer aktuellen offiziellen Quelle geprüft werden. Der vorliegende Text enthält dafür keinen konkreten Nachweis.
Tatbestandsnummer bei Handyverstößen
Die Tatbestandsnummer (TBNR) bezeichnet den konkreten Tatbestand im Bußgeldbescheid. Sie ordnet den Vorwurf beispielsweise einer einfachen Handynutzung oder einer Gefährdung zu.
Anhand der TBNR lässt sich ein Bußgeldbescheid leichter prüfen. Sie zeigt, welcher konkrete Tatbestand dem Vorwurf zugrunde liegt.
Handy am Fahrrad – Gilt das Verbot auch hier?
Ja, das Handyverbot gilt auch für Fahrradfahrende. Wer während der Fahrt ein Smartphone aufnimmt, hält oder verbotswidrig bedient, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Was gilt konkret beim Fahrradfahren?
Für die Handynutzung gelten beim Fahrradfahren diese Regeln:
- Telefonieren: Telefonieren mit einem gehaltenen Smartphone ist während der Fahrt nicht zulässig.
- Display bedienen: Wer das Smartphone während der Fahrt aufnimmt oder hält, kann einen Verstoß begehen.
- Kopfhörer verwenden: Musikhören über Kopfhörer wird unabhängig vom Handyverbot beurteilt. Dabei darf die Wahrnehmung des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Bußgeld für Handy am Fahrrad
Die im Ausgangstext genannte Sanktion beträgt 55 Euro Bußgeld.
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Handynutzung auf dem Fahrrad | 55 € |
Die Aussage, dass keine Punkte in Flensburg anfallen, sollte vor Veröffentlichung mit einer aktuellen offiziellen Quelle belegt werden.
Wichtiger Unterschied: Steht das Fahrrad, gilt das Verbot nicht
Steht das Fahrrad vollständig, unterscheidet sich die Situation von der Handynutzung während der Fahrt. Für die konkrete rechtliche Bewertung kommt es auf die jeweiligen Umstände an.
Die Aussage, dass das Handy in dieser Situation uneingeschränkt genutzt werden darf, sollte vor Veröffentlichung mit einer aktuellen Rechtsquelle belegt werden.
Handy am Steuer in der Probezeit
Ein Handyverstoß während der zweijährigen Probezeit gilt als A-Verstoß. Neben Bußgeld und Punkten können weitere Maßnahmen folgen.
Was passiert bei einem Handyverstoß in der Probezeit?
Wer während der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen:
- Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre.
- Aufbauseminar: Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen.
- Kosten des Aufbauseminars: Die betroffene Person trägt die Kosten. Die genannte Spanne von 100 bis 400 Euro sollte vor Veröffentlichung mit einer aktuellen Quelle belegt werden.
Was passiert bei einem weiteren Verstoß?
Ein weiterer A- oder B-Verstoß während der verlängerten Probezeit kann zusätzliche Maßnahmen auslösen. Welche Folgen eintreten, hängt vom Verstoß und der Vorgeschichte ab. Dazu können eine verkehrspsychologische Beratung oder der Entzug der Fahrerlaubnis gehören.
Ein einzelner Handyverstoß führt nicht automatisch zu gravierenden Folgen für die gesamte Probezeit. Entscheidend sind die Einstufung des Verstoßes und die Voraussetzungen des Fahrerlaubnisrechts.
Wie wird ein Handyverstoß nachgewiesen? Blitzer & Beweispflicht
Ein Handyverstoß muss von der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Entscheidend ist dabei die konkrete Beweislage. Ein Smartphone im Fahrzeug allein beweist keine verbotswidrige Nutzung.
Wie beweist die Polizei einen Handyverstoß?
Für den Nachweis kommen direkte Beobachtungen, Kameraaufnahmen, Blitzerfotos und Zeugenaussagen infrage.
- Direkte Beobachtung: Polizeibeamte können eine Handynutzung aus einem Einsatzfahrzeug oder von einem festen Beobachtungspunkt feststellen.
- Handyblitzer und Monocam-Systeme: Spezielle Kameras können den Fahrzeuginnenraum aufnehmen. Dadurch lässt sich eine mögliche Handynutzung dokumentieren. Die genannte Verbreitung in mehreren Bundesländern sollte mit einer aktuellen Quelle belegt werden.
- Blitzerfotos: Geschwindigkeitsmessanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Handynutzung erkennen lassen. Das gilt etwa beim Halten eines Handys am Ohr oder in der Hand.
- Zeugenaussagen: Polizeibeamte und andere Verkehrsteilnehmende können eine Handynutzung beobachten und bezeugen. Wie aussagekräftig die Beobachtung ist, wird anhand der konkreten Umstände bewertet.
Grauzonen bei der Beweisführung
Eine einzelne Beobachtung belegt nicht automatisch eine verbotswidrige Handynutzung. Eine Handbewegung zur Mittelkonsole kann beispielsweise der Bedienung von Radio oder Klimaanlage dienen.
Auch ein unscharfes Foto kann die Bewertung erschweren. Entscheidend ist, welche Handlung auf der Aufnahme tatsächlich erkennbar ist. Die genannten Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte sollten mit konkreten Aktenzeichen oder Quellen belegt werden.
Was tun, wenn man zu Unrecht geblitzt wurde?
Wer einen Handyverstoß bestreitet, kann die Beweislage und den Tatvorwurf prüfen lassen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Keine vorschnelle Stellungnahme: Nach einem Anhörungsbogen kann zunächst geprüft werden, welche Angaben erforderlich sind.
- Akteneinsicht prüfen: Ein Anwalt kann die Ermittlungsakte und vorhandene Beweismittel prüfen. Dazu kann beispielsweise ein Blitzerfoto gehören.
- Aufnahme prüfen: Entscheidend ist, ob das Foto oder Video eine tatsächliche Bedienung zeigt. Das bloße Halten oder Aufnehmen kann rechtlich anders bewertet werden.
Die Aussage, dass das bloße Aufheben oder Wegräumen eines Handys ohne Bedienung grundsätzlich keinen Verstoß darstellt, sollte mit aktueller Rechtsprechung belegt werden.
Wenn ein Autofahrer wegen Handynutzung angezeigt wird
Nach einer Anzeige wegen vermuteter Handynutzung kann ein Anhörungsbogen folgen. Anschließend kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen, wenn sie den Tatvorwurf als ausreichend nachgewiesen ansieht.
Wie viel Zeit zwischen Anzeige und Bußgeldbescheid vergeht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Maßgeblich sind der konkrete Verfahrensablauf und die geltenden Fristen.
Aktuelle Kontrollen: Kontrollwoche gegen Handynutzung
In Deutschland finden bundesweite Kontrollaktionen gegen Handynutzung am Steuer statt. Dabei kontrollieren Polizei und Verkehrsbehörden die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
ACE startet bundesweite Kontrollen gegen Handynutzung am Steuer
Der Auto Club Europa (ACE) beteiligt sich an Aktionen gegen Handynutzung am Steuer. Dabei informiert der Verein über die Gefahren der Ablenkung durch elektronische Geräte.
Die Aussage zu regelmäßigen ACE-Aktionen während bundesweiter Kontrollwochen sollte mit einer konkreten ACE-Quelle belegt werden. Auch der jeweilige Aktionszeitraum sollte angegeben werden.
Wie laufen diese Kontrollen ab?
Bei solchen Kontrollaktionen kommen Beobachtungsposten, Kamerasysteme und Schwerpunktkontrollen zum Einsatz:
- Zivile Beobachtungsposten: Polizeibeamte beobachten den Verkehr an Kreuzungen, Ampeln oder anderen geeigneten Standorten.
- Handyblitzer und Monocam-Systeme: Kameras können Aufnahmen des Fahrzeuginnenraums erstellen. Anschließend können diese Bilder auf eine mögliche Handynutzung geprüft werden.
- Schwerpunktkontrollen: Polizeikräfte können Kontrollen auf Autobahnen, Bundesstraßen und in Innenstädten durchführen.
Die Kampagne „Don’t drive and text“ warnt vor Ablenkung durch Nachrichten während der Fahrt. Die Bedienung eines Smartphones kann die visuelle Aufmerksamkeit und die manuelle Kontrolle beeinträchtigen. Gleichzeitig kann sie die Konzentration auf den Straßenverkehr verringern.
Die Aussage zu „deutlich mehr Anzeigen und Bußgeldbescheiden“ sollte mit konkreten Vergleichszahlen und einer Quelle belegt werden. Ohne entsprechende Daten ist diese Aussage zu pauschal.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Das gilt besonders, wenn Zweifel an der Beweislage bestehen oder der Bescheid Fehler enthält.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ein Einspruch kann geprüft werden, wenn die Beweislage unklar ist, Zeugenaussagen abweichen oder Angaben im Bescheid fehlerhaft sind:
- Unklare oder unzureichende Beweise: Ein unscharfes Blitzerfoto kann die Beurteilung des Tatvorwurfs erschweren. Das gilt auch für eine ungenaue Beschreibung des Vorfalls.
- Widersprüchliche Zeugenaussagen: Unterschiedliche Aussagen können die Beweiskraft der Zeugenaussagen beeinflussen.
- Fehler im Bußgeldbescheid: Angaben zu Tatort, Tatzeit oder Tatbestandsnummer können auf Fehler geprüft werden.
- Keine nachweisbare Nutzung: Wurde das Handy nur aufgehoben, umgelegt oder weggeräumt, sollte die konkrete Nutzung geprüft werden. Entscheidend ist, ob eine verbotene Bedienung nachgewiesen werden kann.
Fristen und Ablauf
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingehen.
- Einspruch fristgerecht einlegen: Der Einspruch muss innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der zuständigen Behörde eingehen.
- Sachverhalt nicht vorschnell erklären: Vor einer Stellungnahme kann zunächst geprüft werden, welche Angaben erforderlich sind.
- Anhörungsbogen prüfen: Vor dem Bußgeldbescheid kann ein Anhörungsbogen zugestellt werden. Eine anwaltliche Prüfung ist bereits zu diesem Zeitpunkt möglich.
Braucht man dafür einen Anwalt?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist auch ohne Anwalt möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann jedoch die Ermittlungsakte und vorhandene Beweismittel prüfen.
Gerade bei unklaren Blitzerfotos, bestrittenen Tatvorwürfen oder einem drohenden Fahrverbot kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Dadurch lassen sich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besser einschätzen.
Andere Ablenkungen am Steuer – Was noch verboten ist
Neben der Handynutzung können Essen, Rauchen, Vapen und andere Tätigkeiten am Steuer die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen. Für diese Tätigkeiten gelten jedoch nicht automatisch die Regeln des § 23 Abs. 1a StVO.
Vape und E-Zigarette am Steuer
Eine E-Zigarette mit Touchdisplay kann unter § 23 Abs. 1a StVO fallen. Das ist der Fall, wenn das Gerät während der Fahrt aufgenommen, gehalten oder bedient wird.
Nach der im Ausgangstext genannten Entscheidung des OLG Köln kommt es nicht nur auf die Hauptfunktion des Geräts an. Auch seine elektronische Funktion kann eine Rolle spielen.
Klassisches Vapen ohne Displaybedienung fällt nach dem Ausgangstext nicht automatisch unter § 23 Abs. 1a StVO. Die rechtliche Bewertung hängt von den konkreten Umständen ab.
Essen am Steuer
Für Essen während der Fahrt gibt es keinen eigenen Bußgeldtatbestand nach § 23 Abs. 1a StVO. Trotzdem kann Essen rechtlich relevant werden, wenn dadurch die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigt wird.
Kommt es infolge der Ablenkung zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften greifen. Dazu kann insbesondere das Rücksichtnahmegebot nach § 1 StVO gehören.
Gemeinsamer Nenner: Das Rücksichtnahmegebot
Fahrzeugführende müssen das Fahrzeug sicher führen und andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden. Diese Pflicht gilt auch für Tätigkeiten, die keinem speziellen gesetzlichen Verbot unterliegen.
Dazu können Essen, Rauchen, Vapen oder andere Nebentätigkeiten gehören. Welche rechtlichen Folgen entstehen, hängt von der konkreten Handlung und den Umständen ab.
Warum Handynutzung am Steuer so gefährlich ist
Handynutzung am Steuer ist gefährlich. Schon wenige Sekunden Ablenkung können die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abziehen und die Reaktionszeit verlängern.
Der Blindflug-Effekt
Ein Blick auf das Smartphone kann die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken. Währenddessen legt das Fahrzeug mehrere Meter zurück, ohne dass die Straße ausreichend beachtet wird.
| Geschwindigkeit | Blickdauer | Zurückgelegte Strecke „blind“ |
|---|---|---|
| 50 km/h | 1 Sekunde | ca. 14 Meter |
| 50 km/h | 3 Sekunden | ca. 42 Meter |
| 100 km/h | 3 Sekunden | ca. 83 Meter |
| 100 km/h | 7 Sekunden | ca. 194 Meter |
Je höher die Geschwindigkeit und je länger die Ablenkung dauert, desto größer ist die zurückgelegte Strecke. Die genannte Dauer von 7 Sekunden für Greifen, Aktivieren und Erfassen des Displays sollte mit einer konkreten Studie zur Ablenkung am Steuer belegt werden.
Freisprechen schützt nicht vollständig
Freisprechen verhindert die Nutzung eines gehaltenen Handys. Allerdings beseitigt es nicht jede Ablenkung, die durch ein Telefongespräch entstehen kann.
Während eines Gesprächs wird gleichzeitig Aufmerksamkeit beansprucht. Dadurch kann die kognitive Belastung während des Telefonats bestehen bleiben.
Die Aussage zu messbar längeren Reaktionszeiten bei Freisprechtelefonaten sollte mit einer konkreten wissenschaftlichen Quelle belegt werden.
Welche Gefahr besteht bei elektronischen Geräten?
Elektronische Geräte können die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken. Gefahrensituationen werden dadurch möglicherweise später erkannt.
Dazu gehören beispielsweise ein plötzlich auf die Straße laufendes Kind oder ein bremsendes Fahrzeug. Solche Situationen können durch die Ablenkung schwerer rechtzeitig erkannt und bewältigt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie möchten während der Fahrt telefonieren. Was müssen Sie beachten?
Sie dürfen nur mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren, ohne das Handy dabei in die Hand zu nehmen. Das Gerät muss während des gesamten Telefonats abgelegt oder in einer Halterung befestigt bleiben, und Ihre Aufmerksamkeit muss weiterhin dem Verkehrsgeschehen gelten.
Darf man im Bus telefonieren?
Ja – das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO gilt nur für Fahrzeugführende, also für den Busfahrer oder die Busfahrerin selbst. Fahrgäste dürfen im Bus uneingeschränkt telefonieren, sofern keine anderweitigen Regelungen des Verkehrsunternehmens (z. B. Ruhebereiche) dagegensprechen.
Ist das bloße Halten des Handys am Steuer ohne Telefonieren schon strafbar?
Nein, nicht automatisch. Nach mehreren Oberlandesgerichts-Urteilen (u. a. OLG Oldenburg) ist das reine Aufnehmen oder Halten eines Handys ohne tatsächliche Bedienung – etwa um es wegzuräumen oder zu verlegen – kein Verstoß. Sobald jedoch eine Funktion des Geräts genutzt wird, etwa das Kontrollieren des Bildschirms, liegt ein Verstoß vor.
Was passiert, wenn ich einen Notruf absetzen muss?
In einer echten Notsituation ist die Handynutzung am Steuer zulässig. Der rechtfertigende Notstand (§ 16 OWiG) greift hier, sodass ein Bußgeld in solchen Fällen in der Regel nicht verhängt wird.
Gilt das Handyverbot auch bei ausgeschaltetem Motor?
Nein. Ist der Motor vollständig ausgeschaltet, dürfen Sie Ihr Handy uneingeschränkt nutzen. Eine automatische Motorabschaltung durch die Start-Stopp-Automatik – etwa an der Ampel oder im Stau – reicht dafür jedoch nicht aus.
Wie hoch ist das Bußgeld für Handy am Steuer aktuell?
Der Bußgeldkatalog sieht für einen einfachen Verstoß 100 Euro und einen Punkt vor. Bei Gefährdung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem verursachten Unfall auf 200 Euro – jeweils zzgl. eines einmonatigen Fahrverbots und zwei Punkten.
Conclusion
Abschließend. Die Nutzung eines Handys am Steuer kann Geld, Punkte und ein Fahrverbot verursachen. Entscheidend ist, ob das Gerät während der Fahrt aufgenommen, aufbewahrt oder gewartet wird. Für Telefonate und Navigation sollten nur Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung genutzt werden. Auch Fahrradfahrende müssen die Regeln zur Handynutzung einhalten. Bei einem Bußgeldbescheid sollte die Beweislage geprüft werden, insbesondere bei unklarer tatsächlicher Nutzung.
Fahren Sie aufmerksam und vermeiden Sie Ablenkungen durch elektronische Geräte. Prüfen Sie Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie gegen einen Handyverstoß vorgehen.



